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Interventionsverordnung
Brandl Alexander/Müller Dietmar/Pritz Johannes
Interventionsverordnung
Erläuterungen und Kommentare
1. Aufl. 2008, 68 Seiten, kart.
Austrian Standards plus
ISBN 978-3-85402-106-3
Best.-Nr.: ON-V 90
Preis: EUR 26,00
Preis zzgl. gesetzlicher USt. und Versandspesen
Inhalt des Buches
Die Interventionsverordnung regelt den Schutz der Gesundheit von Personen vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung im Fall radiologischer Notstandssituationen, einer dauerhaften Exposition auf Grund der Folgen einer radiologischen Notstandssituation oder auf Grund eines früheren Umgangs oder früherer Arbeiten mit Strahlenquellen. Diese Verordnung gilt für Interventionen im Fall einer radiologischen Notstandssituation, im Fall einer dauerhaften Strahlenexposition auf Grund der Folgen einer radiologischen Notstandssituation oder eines früheren Umgangs oder früherer Arbeiten mit Strahlen quellen. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Vorbereitung auf eine radiologische Notstandssituation und den Fall einer radiologischen Notstandssituation.
Diese Verordnung richtet sich primär an Behörden, Einsatzorganisationen und an alle, die bei einer radiologischen Notstandssituation zur Verhinderung oder Reduktion einer Exposition von Einzelpersonen herangezogen werden können und über eine entsprechende Eignung und Ausbildung verfügen. Der vorliegende Kommentar mit erläuternden Bemerkungen erleichtert die Umsetzung der Interventionsverordnung.
Über die Autoren
Dr. Alexander BRANDL, Geschäftsfeldleiter Betriebssicherheit, Strahlenschutzbeauftragter und QM-Beauftragter bei Nuclear Engineering Seibersdorf, Experte beim ON-Komitee 088 "Strahlenschutz".
Dr. Dietmar MÜLLER, freier Mitarbeiter am Institut für medizinischen Strahlenschutz und Dosimetrie am LKH Innsbruck, Experte beim ON-Komitee 088 "Strahlenschutz".
Mag. Dr. Johannes PRITZ, Leiter des Referats Krankenanstalten (Fachabteilung 8A, Amt der Steiermärkischen Landesregierung), Vertreter der Strahlenschutzaufsichtsbehörde in der Steiermark, Mitglied der Ethikkommission des Landes nach dem Arzneimittelgesetz, der gemeinsamen Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Stmk und der Stmk KAGES und der Patientenentschädigungskommission des Landes, Member of the World Association for Medical Law (WAML).

