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ÖNORM geprüft
Der Weg zum Zertifikat "ÖNORM ... geprüft"
- ÖNORM, die eine Kennzeichnung gemäß § 3 (2) Normengesetz 1971 ausdrücklich vorsieht.
- Antrag auf die Zertifizierung "ÖNORM ... geprüft" durch den Hersteller
- Positive Erstprüfung durch eine Prüfstelle einer in der ÖNORM vorgesehenen Prüfstellen-Gruppe (österreichische staatliche und/oder staatlich akkreditierte Prüfanstalt und/oder Ziviltechniker).
- Überwachungsvertrag mit der erstprüfenden Stelle oder Kontrollprüfung jedes oder jedes zweite Jahr (entsprechend den Bestimmungen der jeweiligen ÖNORM).


