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Zertifizierter Lichttechniker

Die Zertifizierung als Lichttechniker für den Innenbereich (nach ONR 151080) oder für den Außenbereich (nach ONR 151070).

Wer kann sich als Lichttechniker zertifizieren lassen?

Natürliche Personen mit einer absolvierten Ausbildung als "Lichttechniker-Innenbeleuchtung" oder "Lichttechniker-Außenbeleuchtung" im Ausmaß von mindestens 48 h basierend auf den Inhalten der ONR 151080 oder der ONR 151070.

Weiters ist der Nachweis

  • einer entsprechenden schulischen Ausbildung (Matura) oder
  • der Nachweis der erfolgreichen Ablegung der "Befähigungsprüfung im Elektrotechnikgewerbe" (oder äquivalent) oder
  • der Nachweiß einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in einer mit Elektro- oder Lichttechnik befassten Berufssparte zu erbringen.

Der Weg zum Zertifikat

  • Antrag auf Zertifizierung als "Lichttechniker-Innenbeleuchtung" oder "Lichttechniker-Außenbeleuchtung"  mittels Antragsformular.
  • Übermittlung einer Basisdokumentation über die zu zertifizierende Qualifikation und des Nachweises über die Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung.
  • Präsentation eines vom Kandidten erarbeiteten Beleuchtungsprojektes.
  • Mündliche Prüfung
  • Bei positiver Bewertung der Präsentation und der Prüfung wird das Zertifikat "ON Certified Person" ausgestellt.
  • Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats ist es erforderlich alle 2 Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Fachwissen gemäß ONR 151080 bzw. ONR 1510^70 im Ausmaß von 12 Stunden nachzuweisen.
  • Um die Gültigkeit des Zertifikats nach 6 Jahren zu verlängern ist es notwendig die in den letzten 6 Jahren durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen und ein mündliches Re-Zertifizierungsgespräch mit einem MItglieder der Prüfungskomission (AS+C) durchzuführen.