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Zertifizierter Immobilienmakler-Assistent
Die Zertifizierung der Qualifikation einer Person nach ONR 43001-1 zum zertifizierten Immobilienmakler - Assistent.
Wer kann sich als Immobilienmakler-Assistent zertifizieren lassen?
Natürliche Personen mit einer absolvierten Ausbildung zum "Immobilienmakler-Assistent" im Ausmaß von mindestens 60 h basierend auf den Inhalten der ONR 43001-1.
Der Weg zum Zertifikat
- Antrag auf Zertifizierung mittles Antragsformular.
- Übermittlung einer Basisdokumentation über die zu zertifizierende Qualifikation und des Nachweises über die Absolvierung einer Ausbildung zum Immobilienmakler-Assistent.
- Schriftliche Prüfung zum Nachweis der Fähigkeiten gemäß ONR 43001-1.
- Bei positiver Bewertung der Prüfung wird das Zertifikat "ON Certified Person" ausgestellt.
- Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats ist es erforderlich alle 2 Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Fachwissen gemäß ONR 43001-1 bzw. ONR 43001-2 im Ausmaß von 16 Stunden nachzuweisen.
- Um die Gültigkeit des Zertifikats nach 6 Jahren zu verlängern ist es notwendig die in den letzten 6 Jahren durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen und ein mündliches Re-Zertifizierungsgespräch mit einem MItglieder der Prüfungskomission (AS+C) durchzuführen.


