Freizeit-Gerätetauchen
Die Europäische Unterwasser Föderation (EUF) bietet die Möglichkeit der Zertifizierung von Taucher- und Tauchlehrerausbildungen und Tauchbasen Die Zertifizierung erfolgt nach europäischen Normen, die folgende Ausbildungsstufen festlegen:
- Diver Level 1-Supervised Diver (Zertifizierung nach EN 14153-1)
- Diver Level 2-Autonomous Diver (Zertifizierung nach EN 14153-2)
- Diver Level 3-Dive Leader (Zertifizierung nach EN 14153-3)
- Instructor Level 1 (Zertifizierung nach EN 14413-1)
- Instructor Level 2 (Zertifizierung nach EN 14413-2)
- Tauchbasen (Zertifizierung nach ÖNORM EN 14467)
Die entsprechenden Normen wurden von einer Expertengruppe erstellt und sind in Europa und darüber hinaus der Maßstab für die Qualität angebotener Dienstleistungen im Bereich des Freizeit-Gerätetauchens.
Detailinformationen finden Sie auch auf der EUF-Website www.euf-certification.org.
Wer kann sich zertifizieren lassen?
Anbieter von Tauch- und Tauchlehrerausbildungen und anderen Dienstleistungen aus dem Bereich des Freizeit-Gerätetauchens.
Der Weg zum Zertifikat
- Die Ausbildungsorganisation oder Tauchbase sendet das Antragsformular an AS+ C.
- Der Antragsteller muss eine schriftliche Dokumentation über die Erfüllung der Anforderungen der entsprechenden Norm erstellen.
- Die Zertifizierungsstelle bestellt zwei Auditoren.
- Die Auditoren füren ein Audit beim Dienstleister durch.
- Nach positivem Abschluss der Schritte 1-3 erhält der Antragsteller ein EUF-Zertifikat. Das Zertifikat hat - sofern die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikates gegeben sind - eine Gültigkeit von fünf Jahren.
- Die Gültigkeit des Zertifikats kann um weitere fünf Jahre verlängert werden sofern die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikates gegeben sind.
Welche Anbieter von Tauch- und Tauchlehrerausbildungen sind bereits zertifiziert?
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle bereits zertifizierten Tauchausbildungs- und Tauchlehrerausbildungs-Dienstleister.

